28. April 2011

Bahrain: Vier Todesurteile verkündet. "Geständnis" eines Toten im TV ausgestrahlt.

Heute  wurde von den bahrainischen Behörden mitgeteilt, dass vier junge Männer in einem nicht öffentlichen Prozess wegen angeblichen vorsätzlichen Mordes an zwei Polizeibeamten zum Tode veruteilt wurden. Die Angeklagten hatten auf "nicht schuldig" plädiert.

Die Namen der Veruteilten lauten: Ali Singace, Abdulaziz Hussain, Qasim Matar und Said Abduljalil. Drei weitere Angeklagte des Prozesses wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Andere Angeklagte gab es nicht. Alle Angeklagten sind 20 bzw. 21 Jahre alt.

Der Prozess erfüllte nicht mal die minimalen Voraussetzungen, die in einem Rechtsstaat üblich sind.
Recht auf einen fairen Prozess: Seit der Verhängung des Ausnahmezustandes läuft eine regelrechte Kampagne gegen Aktivisten der überwiegend schiitischen Opposition. In den staatlichen Medien werden sie als "Verräter" bezeichnet, mit denen man nicht mehr zusammen leben könne. Aufrufe zur Gewalt gegen die schiitische Mehrheit Bahrains seitens königstreuer "Bürger" werden vom Staat geduldet.
Recht auf ein ordentliches Verfahren: Unter den Regeln des Ausnahmezustandes können Verhaftungen ohne gerichtliche Anordnung und Überprüfung durchgeführt werden. Dies war auch hier der Fall.
Recht auf ein ordentliches Gericht: Die Angeklagten wurden durch ein außerordentliches Militärgericht verurteilt. Bei den Angeklagten handelt es sich um Zivilisten. Auch die Anklagevertretung lag bei der Militärstaatsanwaltschaft, und nicht bei der ordentlichen Justiz.
Recht auf ein öffentliches Verfahren: Zu dem Verfahren war die Öffentlichkeit nicht zugelassen, weder die Angehörigen noch Beobachter internationaler Menschenrechtsorganisationen durften den Prozess verfolgen.
Recht auf ausreichende Verteidigung: Die Anwälte der Angeklagten haben kritisiert, dass ihnen nicht genügend Zeit zur Prozessvorbereitung eingeräumt wurde. Mitte März wurden die Angeklagten verhaftet. Am 19. April wurde der Prozess eröffnet. Es folgten nur zwei weitere Verhandlungstage bis zum heutigen Tag der Urteilsverkündigung.

Zudem besteht der Verdacht, dass die Angeklagten in der Haft gefoltert wurden. Während der ersten Tage ihrer Haft hatten sie keinerlei Kontakt, weder zu Angehörigen noch zu Anwälten. Den Angeklagten ist es möglich, Berufung einzulegen. Allerdings wird die Berufung ebenfalls vor einem extra-legalen Militärgericht verhandelt.

Das bahrainische Fernsehen hat heute das "Geständnis" eines Toten ausgestrahlt, in dem er sich zu einem Polizistenmord "bekennt". Bei dem Toten handelt es sich um Ali Isa Saqer, der in Polizeihaft starb und dessen Leiche deutliche Folterspuren aufwies. Hier ein BBC2-Bericht zu dem Tod von Ali Isa Saqer und dem politischen Klima in Bahrain seit dem Ausnahmezustand: