29. März 2011

Libyen: Eman Al Obaidi angeklagt. 142 Tote in Misratah

Zwei Meldungen, die die Situation in Libyen beleuchten.

Ein Sprecher des Regimes hat mitgeteilt, Eman Al Obaidi sei wegen "übler Nachrede" angeklagt. Der Generalstaatsanwalt habe ein Verfahren eröffnet, weil sie vier der Männer, die sie vergewaltigt haben, namentlich in der Öffentlichkeit genannt habe. "Die Anklägerin ist nun selber angeklagt worden", fügte der Sprecher hinzu. Seiner Behauptung, Al Obaidi wäre nun bei ihrer Familie und nicht mehr in Haft, widersprach die Familie.

Ein Arzt des Krankenhause von Misratah teilte mit, dass seit dem 18. März 142 Menschen in der Stadt von den Regimtruppen getötet und über 1.400 verletzt worden sind.

Ägypten: Viel Kritik am neuen Parteiengesetz

Am Montag hat der Armeerat das neue Parteiengesetz veröffentlicht. Es wurde von derselben Kommission entworfen, die auch die Verfassungsänderungen entwickelt hat. Zahlreiche Punkte des neuen Gesetzes stießen auf Kritik.

Das Gesetz sieht vor, dass sich eine Partei in Gründung bei einem Ausschuss melden muss, um sich die Wählbarkeit bestätigen zu lassen. Erhebt der Ausschuss innerhalb von 30 Tagen Einwände, muss er den Fall an das Oberste Verwaltungsgericht überweisen, das dann innerhalb von 8 Tagen endgültig über die Zulassung der Partei zu Wahlen entscheidet.

Auf Kritik stieß vor allem die Vorschrift, eine Partei in Gründung müsse 5.000 Mitglieder vorweisen können. Angesichts dessen, dass die Wahlen für Mitte September geplant sind, ist dies eine hohe Hürde für völlig neue Parteien.

Das Gesetz verbietet Parteien auf religiöser Grundlage. Dies soll v. a. islamistische Parteien verhindern. Die Moslembruderschaft (MB) sieht darin kein Problem. Sie hat die Gründung einer bürgerlichen Partei namens "Freiheit und Gerechtigkeit" angekündigt, welche einen muslimischen "Rahmen" haben soll, ohne Nicht-Moslems auszugrenzen. Moderatere Kräfte der MB haben angekündigt, ebenfalls eine Partei zu gründen, die "Partei der Wiedergeburt", die die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen soll.

Derselbe Passus verbietet Parteien auf Grundlage der Rasse, des Geschlechtes, der Sprache und der Klasse. Letzteres stieß natürlich bei Vertretern der klassischen Linken auf Widerspruch. "Jede Demokratie hat eine Arbeiterpartei", so der Mitgründer einer sozialdemokratischen Partei. Auch die Anforderung des Gesetzes, die Liste der mindestens 5.000 Mitglieder müsse in zwei landesweiten Tageszeitungen veröffentlicht werden, fand er diskriminierend. Das koste etwa 2 Millionen ägyptische Pfund (ca. 240.000 €), das würden sich nur Geschäftsleute leisten können, aber nicht arme Arbeiter.

Auch die Klausel, dass eine Partei nicht gegen die fundamentalen Prinzipien der Verfassung verstoßen darf, stieß auf Kritik. Diese sei keine heiliger Text. Die Bürger hätten das Recht, Verfassungsänderungen friedlich anzustreben.